Prinzip der Strompreisfestsetzung für Unternehmungen
Für Unternehmungen wird der Strompreis in der Regel nach dem ¼h Lastspitzenprinzip errechnet. Die monatliche Rechnung besteht hauptsächlich aus :
- Der gesamt verbrauchten Energie des Gerätes ; die « verbrauchten » kWh
- Der maximalen verbrauchten Leistung während des Monates, auf die ¼h berechnet; es handelt sich um die „Erforderliche“ kW